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Resch kritisiert Aussage zum Kindergeld: Städte- und Gemeindebund vertritt unsoziale Positionen

Archivmeldung vom 11.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält in einer Pressemeldung vom 9. Novmeber den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für wichtiger als die Erhöhung des Kindergeldes. Dr. Johannes Resch, Vorsitzender der Programmkommission der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), ist hier ganz anderer Ansicht.

„Kinderkrippen wünscht sich vor allem die Minderheit gut verdienender Eltern, um weiter voll erwerbstätig sein zu können. Normal- und Geringverdienern ist viel eher mit der Erhöhung des Kindergeldes gedient, womit auch die Kinder- und Elternarmut am wirksamsten verringert werden kann. – Die Pressemeldung erweckt den Eindruck, dass dem DStGB die Interessen der in den Krippen Beschäftigten näher stehen als die der Familien,“  so Resch.

Wieder einmal werde das Märchen aufgetischt, Deutschland gebe vergleichsweise viel Geld für Familien aus. Wieder einmal werde ignoriert, dass den Familien über das Sozialrecht, besonders das Rentenrecht, ein Mehrfaches an Geld entzogen als zurückerstattet wird.

Die Erhöhung des Kindergeldes um 20 €/ Kind sei ein richtiger, wenn auch zu kleiner Schritt. Resch kritisiert allerdings, dass ausgerechnet Hartz IV-Empfänger davon nicht profitieren, weil das Kindergeld angerechnet wird. Zu bemängeln sei auch, dass Eltern gegeneinander ausgespielt werden, indem Spitzenverdiener vom Kinderfreibetrag mehr profitieren als andere vom Kindergeld.

Resch sieht letztlich nur einen Ausweg aus der Familienarmut: ein Erziehungsgehalt für alle Eltern kleiner Kinder, das ihnen echte Wahlfreiheit gebe. Dann könnten sie selbst die für ihre Kinder beste Betreuungsform wählen: Eigenbetreuung oder eine von ihnen ausgesuchte Betreuungseinrichtung, die sie vom Erziehungsgehalt bezahlen. Diese Wahlfreiheit statt einseitiger Krippenförderung zu schaffen, sei schon ein Gebot nach Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Entscheidung, wie und durch wen Kinder betreut und erzogen werden, „zuvörderst“ den Eltern zustehe.

Quelle: Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

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