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Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung kosten 3,3 Milliarden Euro

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zum Vergleich: Eine Milliarde Euro in 100 Euroscheinen. Eine Europalette hat 100 Millionen geladen.
Zum Vergleich: Eine Milliarde Euro in 100 Euroscheinen. Eine Europalette hat 100 Millionen geladen.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung im Strukturwandel werden die Steuer- und Beitragszahler bis 2023 rund 3,3 Milliarden Euro kosten.

Das sieht der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" vor, über den das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) berichtet. Das ursprünglich "Arbeit-von morgen"-Gesetz genannte Vorhaben sehe unter anderem höhere staatliche Zuschüsse für die Weiterbildungsförderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten in Transfergesellschaften, einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und eine Stärkung der Ausbildungsförderung vor, heißt es in dem Referentenentwurf weiter.

Nach längerem Streit zwischen Union und SPD hatte sich der Koalitionsausschuss Ende Januar auf die Inhalte des Gesetzes verständigt. Nach dieser Einigung sollte der von der SPD geforderte Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses, der auch Bestandteil der Nationalen Weiterbildungsstrategie ist, keinen Eingang in das Gesetz finden. Im Referentenentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet, heißt es aber nun, dass Geringqualifizierte einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter erhalten sollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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