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Stadler: Gewährleistung der Grundrechte auch bei Terrorismusbekämpfung

Archivmeldung vom 23.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur Äußerung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Luís Miguel Pioares Maduro, dass der Schutz der Grundrechte von Personen und Organisationen, die auf Terrorliste des UN-Sicherheitsrats stünden, nicht gewährleistet sei, erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Max Stadler:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht sich durch die Aussagen des Generalanwalts bestätigt: Bisher fehlt für die Betroffenen des vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Listungsverfahren in der EU bzw. in Deutschland ein ausreichend rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren.

Internationale Zusammenarbeit ist bei der Terrorismusbekämpfung wichtig und dringend erforderlich. Aber immer wenn in besonders starkem Maße in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird, muss auch das Vor- und Nachprüfungsverfahren besonders ausgefeilt sein.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, hat kürzlich kritisiert, dass das Listungsverfahren die Betroffenen weitgehend rechtlos stelle.

Es gab bereits Personenverwechslungen im Rahmen des Listungsverfahrens. Betroffene konnten sich bisher nur unter besonders schweren Bedingungen zur Wehr setzen.

Die Bundesregierung wäre gut beraten, wenn sie sowohl die Auffassung des Generalanwalts beim EuGH, als auch die Kritik des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernst nähme.

Die FDP vertritt die klare Linie, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr von Terrorismus zu treffen, dabei aber strikt die rechtsstaatlichen Prinzipien einzuhalten.

Quelle: FDP

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