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Bundesrechnungshof fordert Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen

Archivmeldung vom 23.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat eine künftige Bundesregierung aufgefordert, den Abbau von klima- und umweltschädlichen Steuervergünstigungen stärker in den Blick zu nehmen. Der während der Jamaika-Verhandlungen skizzierte Finanzspielraum 2018 bis 2021 von 45 Milliarden Euro für Mehrausgaben und Entlastungen sei plausibel, so der Rechnungshof.

"Wenn aber über die bislang bekannten finanziellen Spielräume weitere hinzukommen sollen, sollte sich eine künftige Bundesregierung an die Steuervergünstigungen heranwagen und diese kritisch auf den Prüfstand stellen", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Dies gelte insbesondere für gesundheits- und umweltschädliche Steuervergünstigungen wie den geringeren Mineralölsteuersatz für Diesel-Kraftstoff gegenüber Benzin, heißt es in einem Sonderbericht des Rechnungshofs.

Allein dadurch verliere der Fiskus knapp zehn Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen. Ähnlich urteilt der BRH über Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer. "Von den 20 größten Steuervergünstigungen des Bundes in einem Volumen von 14,3 Milliarden Euro (2018) entfallen mit 7,3 Milliarden Euro mehr als die Hälfte auf die Stromsteuer und die Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer)", so der Bericht. Auch die steuerliche Vergünstigung von Firmenwagen verursache Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben von 3,5 bis 5,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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