Hubig will Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zügig vorlegen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen. "Wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten", sagte Hubig dem "Handelsblatt".
Man stimme sich dabei eng mit dem Innenministerium und dem
Digitalministerium ab. "Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem
Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen können."
Vorgesehen
ist laut Hubig, Telekommunikationsanbieter künftig dazu zu
verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für mögliche Ermittlungen drei
Monate lang zu speichern. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte
Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. "Die dreimonatige
Speicherung ist so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist", sagte die
Ministerin. Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten
gespeichert. "Eine Bildung von Bewegungsprofilen oder
Persönlichkeitsprofilen ist ausgeschlossen."
Hubig betonte die
Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
"Insbesondere unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses
Instrument", sagte die SPD-Politikerin. "Ich habe die Speicherung immer
befürwortet und war nie eine Anhängerin des reinen
Quick-Freeze-Verfahrens - auch aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin
heraus." Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst
anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein
entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode wurde
aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr
beschlossen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur