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Verbraucherschützer nehmen Rechtsdienstleister ins Visier

Archivmeldung vom 05.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Der sogenannte "digitale Marktwächter" der Verbrauchzentralen könnte künftig auch Online-Rechtsdienstleister unter Beobachtung stellen. Ein entsprechender Vorschlag des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) stößt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf ein positives Echo. "Die Aufgabe der Marktwächter ist die Marktbeobachtung.

Daher würde sich die Beobachtung eines neuen Marktsegments aus Verbrauchersicht in das Aufgabenspektrum der Projekte durchaus einreihen", sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Hintergrund ist, dass die Justizminister der Länder eine Regulierung von digitalen Rechtsdienstlern erwägen, wie Berlins Justizsenator Behrendt kürzlich dem "Handelsblatt" sagte. Der Grünen-Politiker leitet ab Januar eine Arbeitsgruppe der Länderjustizminister, die die Chancen und Risiken sogenannter Legal-Tech-Dienste unter die Lupe nimmt.

Gemeint ist damit die Digitalisierung der juristischen Arbeit. Das heißt: Mittels bestimmter Software werden juristische Arbeitsprozesse standardisiert oder automatisiert. Nach Vorstellung Behrendts soll es künftig eine Aufsichtsbehörde für die digitale Rechtsberatung geben. Dafür brachte er das Bundesamt für Justiz ins Spiel. Zudem müssten auch die Verbraucherzentralen eingebunden werden, etwa indem der digitale Marktwächter auch den Legal-Tech-Bereich "in sein Beobachtungsportfolio mit aufnimmt". VZBV-Chef Müller sieht Vor- und Nachteile der Online-Rechtsberatung. Verbrauchern biete sich zwar "durchaus ein unkompliziertes und niedrigschwelliges Angebot zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte er.

Der Anbieter kümmere sich um das Verfahren. "Für Verbraucher kostet dieser Weg im Erfolgsfall aber etwas", so Müller weiter. Verbraucher müssten also im Erfolgsfall "immer mit erheblichen Abstrichen rechnen". Deshalb fordert der VZBV die Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage. "Mit diesem Instrument", so Müller, "kann der Verbraucher darauf v! ertrauen , dass er sein Geld zurückbekommt, wenn er durch einen Rechtsverstoß seitens eines Unternehmens geschädigt wurde."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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