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Bundeskabinett beschließt Einwanderungsgesetz

Archivmeldung vom 19.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einwanderer (Symbolbild): Auf dem Bild sind ca. 50.000 Menschen zu sehen.
Einwanderer (Symbolbild): Auf dem Bild sind ca. 50.000 Menschen zu sehen.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin, wie die zuständigen Minister mitteilten. Mit dem Einwanderungsgesetz sollen mehr ausländische Fachkräfte nach Deutschland geholt werden. Es richtet sich vor allem an Menschen aus Drittstaaten.

"Wir wissen, dass die deutsche Wirtschaft aus Drittstaaten Fachkräfte benötigt", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Prioritär müssten aber weiterhin zunächst die Potenziale in Deutschland und Europa ausgeschöpft werden. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme müsse vermieden werden. Ein weiterer Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen wurde, beschäftigt sich mit der Duldung von abgelehnten Asylbewerbern bei Ausbildung und Beschäftigung. Mit dieser sogenannten Beschäftigungsduldung könnten in Deutschland geduldete Ausländer einen sichereren Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie länger e Zeit gearbeitet haben. Hier gehe es um Personen, die nicht abgeschoben werden könnten, aber sehr gut integriert seien, so Seehofer. Mit der Beschäftigungsduldung schaffe man für diesen Personenkreis eine "klare und saubere Rechtslage".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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