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Karliczek: Geld für neuen Digitalpakt nur bei Grundgesetzänderung

Archivmeldung vom 04.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anja Karliczek (2020)
Anja Karliczek (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat Geld für einen neuen Digitalpakt für die Zeit nach 2024 von der Zustimmung der Länder zu einer Grundgesetzänderung abhängig gemacht. Eine solche Grundgesetzergänzung würde es ermöglichen, dass Bund und Länder bei der digitalen Bildung auch inhaltlich kooperieren können, sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Der Bund habe mit dem Digitalpakt eine Grundlage geschaffen, damit die digitale Bildung flächendeckend in den Schulen aufgebaut werden könne. "Es geht hier um die Unterstützung von Investitionen mit inzwischen 6,5 Milliarden Euro Bundesmitteln. Das ist eine gewaltige Summe", sagte sie. Der permanente Betrieb sei die Aufgabe von Ländern und Kommunen. Wenn diese auf ihre Eigenständigkeit pochten, bedeute das auch, dass sie für die laufenden Kosten aufkommen müssten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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