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AfD-Jugend will ausgeschlossenen Mitgliedern Rechtsweg verweigern

Archivmeldung vom 12.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Junge Alternative (JA) Logo
Junge Alternative (JA) Logo

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Willen der Führung der AfD-Parteijugend Junge Alternative (JA) sollen Mitglieder künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, von Vorständen verhängte Ordnungsmaßnahmen anzufechten. Laut dem Entwurf einer Satzungsänderung, über welchen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, sollen die bislang geltenden Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten durch den Satz ersetzt werden: "Der Rechtsweg innerhalb der Jungen Alternative ist ausgeschlossen."

Für einen Ausschluss soll zudem künftig eine einfache Mehrheit im Landesvorstand oder Bundesvorstand ausreichen. Bislang war eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen. Ausgeschlossen werden kann laut Satzungsentwurf jedes Mitglied, welches die innere Ordnung stört, gegen die Satzung verstößt, das öffentliche Ansehen der JA schädigt oder keine Beiträge bezahlt. Der Bundesvorstand soll in Fragen von Ordnungsmaßnahmen künftig gegenüber den Landesvorständen ein Vetorecht haben.

Am Wochenende wollen die Landesverbände der JA nach Informationen der FAZ über den Entwurf beraten. Der JA-Bundesvorsitzende Damian Lohr bestätigte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Echtheit des vorliegenden Entwurfs und sagte, dieser sei die Grundlage der Debatte. In JA-Kreisen werde mit einer Annahme des Papiers gerechnet, schreibt die FAZ. Mit den Reformplänen reagiert die Parteijugend auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz in drei Bundesländern wegen extremistischer Tendenzen ihrer Mitglieder.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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