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Solms: Kulturgutschutzgesetz ist Frontalangriff auf Privateigentümer

Archivmeldung vom 13.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hermann Otto Solms Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0
Hermann Otto Solms Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0

Zur geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes erklärt der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms: Die geplante Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes ist ein Frontalangriff auf die privaten Eigentümer. Das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht wird beim Entwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters völlig missachtet. Die Formulierungen sind zudem so unpräzise, dass sie viel Spielraum für willkürliche Auslegungen der Behörden geben.

Deshalb fordert die Deutsche Stiftung Eigentum, dass der Staat auch im Kulturbereich das Recht der Eigentümer schützt und nicht willkürlich einschränkt. Laut Entwurf will Frau Grütters die Ausfuhrbeschränkungen kräftig verschärfen und den "Ausfuhrstopp" auf das gesamte europäische Binnenland ausweiten. Das wäre ein massiver Eingriff in die Verfügungsfreiheit der privaten Eigentümer. Das Gesetz würde nicht nur Handel, Sammler und Künstler empfindlich treffen, sondern auch hunderttausende privater Haushalte, die vielleicht eine seltene Münze, ein altes Musikinstrument oder ein wertvolles Gemälde ihr Eigen nennen.

Was geschieht bei einem Wohnsitzwechsel/Umzug ins Ausland? Selbst skurrile Folgen sind nicht unwahrscheinlich: So dürfte eine wertvolle Geige künftig nicht mehr ohne Genehmigung in die Ferien nach Frankreich mitgenommen werden. Oder bei einem Oldtimer-Ausflug nach Italien wäre für manchen bereits an der Grenze Schluss, wenn das Auto älter als 75 Jahre ist und nur noch mit Genehmigung ausgeführt werden darf.

Kunst braucht keine Bevormundung und keine staatliche Kontrolle. Gleiches gilt auch für die Besitzer von Kulturgütern, erst recht wenn diese dem Staat nicht gehören. Wenn der Staat einzelne, seltene Kunstgegenstände vor dem Verkauf ins Ausland bewahren will, dann muss er selbst als Käufer auftreten. Dann wird jedenfalls der Markt für Kulturgüter nicht beeinträchtigt.

Quelle: Deutsche Stiftung Eigentum (ots)

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