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Terrorabwehr: IMK-Chef Lewentz für bessere Ausrüstung der Polizei

Archivmeldung vom 06.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roger Lewentz (2014)
Roger Lewentz (2014)

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Roger Lewentz (SPD), fordert eine bessere Ausrüstung der Polizei zur Terrorabwehr. "Die Polizei braucht auch schwere Waffen, die auf längere Distanz schießen können", sagte Lewentz der "Welt".

Denn seit Paris sei klar, dass es die Polizei mit einem völlig neuen Tätertyp zu tun habe, der Terroranschläge mit Kriegswaffen verübe. "Die Bereitschaftspolizeien der Länder sind dagegen noch nicht optimal gewappnet", sagte Lewentz, der Innenminister in Rheinland-Pfalz ist. Die 16 Bundesländer würden derzeit den Bedarf für Waffen, gepanzerte Fahrzeuge und bessere schusssichere Westen ermitteln. "Grundsätzlich gilt: Wir müssen für Waffengleichheit sorgen", betonte Lewentz. Er geht nicht davon aus, dass es im Fall eines Terroranschlags in Deutschland zu Chaos kommen würde. Kleinere Bundesländer könnten dann aber auf die Hilfe etwa des Bundes angewiesen sein.

Zu einem Verbesserungsbedarf, der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geprüft wird, sagte Lewentz: "Die Innenministerkonferenz wird Herrn de Maizière sicher nicht daran hindern, wenn er Anti-Terror-Einheiten der Bundespolizei schaffen will." Bisher gibt es schon die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei (200 Polizisten), die in Sankt Augustin bei Bonn stationiert ist.

Zugleich verlangt Lewentz eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. "Eine Speicherung für mindestens drei Monate scheint mir angemessen", sagte Lewentz. Die Debatte über die Speicherung müsse allerdings "in den Leitplanken geführt werden, die uns das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof vorgegeben haben".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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