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Gesundheitsminister diskutieren 3G-Regel für Beschäftigte

Archivmeldung vom 09.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
"Oben" und "Unten" wurden vielleicht lange Zeit verwechselt? (Symbolbild)
"Oben" und "Unten" wurden vielleicht lange Zeit verwechselt? (Symbolbild)

Bild: HaunsiAppmann / Eigenes Werk

Die Gesundheitsminister von Bund und Länder beraten am Montag erneut über eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten mit Kundenkontakt.

In einem Beschlussentwurf, über den "Business Insider" berichtet, heißt es dazu: "Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll."

Die Länder würden ein "grundsätzlich einheitliches Vorgehen" anstreben und zeitnah in Landes-Verordnungen umsetzen. Eine Testpflicht könne dabei auch an "weitere Parameter wie Inzidenzen geknüpft werden". Und: "Über die Häufigkeit von Testnachweisen sowie die Möglichkeit von gleichwertigen alternativen Maßnahmen kann für jeden Bereich einzeln entschieden werden." Für Genesene oder Geimpfte kann demnach offenbar die Testpflicht bei Vorlage einer Alternative wie den Impfausweis entfallen. Damit würde dann 3G nicht nur für Kunden in Restaurants oder bei Friseuren gelten, sondern eben auch am Arbeitsplatz in Unternehmen mit Kundenkontakt. Bereits Mitte September hatte es den Versuch gegeben, eine Testpflicht für Beschäftigte einzuführen. Das scheiterte jedoch am Widerstand einiger Länder, denen eine verbindliche Pflicht für alle Beschäftigten zu weit ging. Daher wurde der am Montag geplante Beschlusstext offenbar deutlich aufgeweicht. So heißt es vielfach nur, dass ein einheitliches Vorgehen angestrebt sei, und dass eine Testvorlagepflicht für "die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch Landesrecht erlassen" werden könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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