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Neuer Ärger mit Gasumlage

Archivmeldung vom 29.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jetzt reicht's: Zu viel Werbung macht wütend. Bild: pixelio.de/Thorben Wengert
Jetzt reicht's: Zu viel Werbung macht wütend. Bild: pixelio.de/Thorben Wengert

Die umstrittene Gasumlage hat offenbar einen weiteren kritischen Konstruktionsfehler. Die Umlage, die kriselnde Gashändler vor der Insolvenz bewahren sollte, wird nicht nur von Unternehmen in Anspruch genommen, die keine staatliche Hilfe brauchen: diese Unternehmen könnten sogar versuchen, mit der Umlage Zusatzgewinne zu erwirtschaften, wie es in Branchenkreisen heißt. Die Firmen könnten demnach höhere Kosten in Rechnung stellen, als sie tatsächlich haben.

Dem "Handelsblatt" ist mindestens ein Fall bekannt, in dem ein Unternehmen dies versuchen will. "An dem Tag, an dem klar war, dass das Gas aus Russland nicht kommt, wurde teilweise schon Ersatz für die fehlenden Mengen beschafft", berichtet ein Insider. Zu diesem Zeitpunkt lag der Gaspreis zwischen 130 und 180 Euro pro MWh. Je höher der aktuelle Monatspreis steigt, desto mehr würde man so an der Gasumlage verdienen.

"Das wäre dann ein doppelter Gewinn", sagen mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen. Ihr Vorwurf bezieht sich auf eine Ungenauigkeit im Gesetz: Denn ob ein Nachweis darüber erbracht werden muss, dass die fehlenden Mengen tatsächlich erst im Oktober gekauft werden, wenn die Umlage offiziell startet, sei im Gesetz nicht klar geregelt. Der zuständige Trading Hub Europe verweist auf Anfrage lediglich auf Merkblätter im Internet. Dort heißt es: "Am Ende des Umlagezeitraums wird anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet." Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium sagte dem "Handelsblatt": Entscheidend sei, dass Wirtschaftsprüfer "die entstandenen Mehrbeschaffungskosten auf ihre Richtigkeit überprüfen" müssten. Auch die Bundesnetzagentur begleite diesen Prozess.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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