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Justiz leitet Vorermittlungen gegen Friedrich ein

Archivmeldung vom 18.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Hans-Peter Friedrich (2012)
Hans-Peter Friedrich (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Affäre um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy könnte laut übereinstimmenden Medienberichten ein juristisches Nachspiel für Hans-Peter Friedrich (CSU) haben, der am Freitag als Bundesagrarminister zurückgetreten war. Laut der Berichte werde die Staatsanwaltschaft Berlin den Anfangsverdacht eines Verrats von Dienstgeheimnissen durch den früheren Innenminister prüfen.

Friedrich hatte als Bundesinnenminister im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name von Edathy bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Friedrich selbst ist der Ansicht, in der Affäre um Edathy keine Fehler begangen zu haben. "Es war meine Pflicht", sagte der CSU-Politiker mit Blick auf das Gespräch mit Gabriel am Dienstag im ZDF. Er habe lediglich seinen "Job gemacht" und werde sich von niemandem "irgendwelche Vorwürfe machen" lassen.

Staatsrechtler weist Friedrichs "Winkeladvokat"-Vorwurf zurück

Mit deutlichen Worten ist der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart der Aussage des ehemaligen Bundesagrarministers Hans-Peter Friedrich (CSU) entgegengetreten, in der Edathy-Affäre bei der Weitergabe von Informationen richtig gehandelt zu haben. Friedrich hatte gesagt: "Es war meine Pflicht das zu machen - ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist". Degenhart erklärte dazu im Gespräch mit "Handelsblatt-Online": "Friedrich - der subjektiv sicher im besten Glauben gehandelt hat, was die Sache nicht besser macht, - beruft sich hier auf die Staatsräson: Wenn es dem Wohl des Staates diene, so Friedrich, müsse man sich auch über das positive Recht hinwegsetzen - deshalb sein Ausfall gegen die `Rechtspositivisten`."

Friedrichs "entscheidendes Missverständnis" liege jedoch darin, dass er hier die Staatsräson mit der Parteiräson verwechselt habe. Friedrich sei es darum gegangen, wie er selbst sagt, Schaden "von der Politik", also von der Großen Koalition abzuwenden, sagte Degenhart weiter. "Seine Einlassung zeigt, wie sehr sich die Parteien mittlerweile mit dem Staat identifizieren." Richtig sei jedoch, dass dem Staatswohl dann gedient sei, wenn das Verfahren beachtet werde, das der Rechtsstaat in solchen Fällen vorsieht. "Das hat nichts mit Winkeladvokatur zu tun - im Gegenteil", betonte Degenhart. "Im Übrigen", fügte der Staatsrechtler hinzu, sei der Schaden, der jetzt schon entstanden ist, "ungleich größer, als der Schaden, der entstanden wäre, wenn Edathy auf Grund staatsanwaltlicher Ermittlungen von einem Amt hätte zurücktreten müssen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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