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Geringer Anteil von Betrugsfällen bei Corona-Wirtschaftshilfen

Archivmeldung vom 09.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bitten, Betteln, Verlangen (Symbolbild)
Bitten, Betteln, Verlangen (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes sind nur zu einem sehr geringen Anteil von Betrugsversuchen betroffen gewesen. Gemessen an den 17.354 Strafverfahren, die das BKA in einer Sondererhebung ermittelte, entsprach das nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums einem Anteil von einem Prozent an den bewilligten Anträgen und 1,2 Prozent an der Gesamtsumme, berichtet die "Rheinische Post".

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor, auf die sich die Zeitung beruft. "Die Zahlen zeigen, dass es eben nicht zu größeren Betrugsfällen gekommen ist", sagte FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein. Das Argument, wonach Zahlungen aufgrund massiver Betrugsfälle hätten ausgesetzt werden müssen, tauge somit nicht.

Dabei entscheide der Zeitpunkt der Auszahlung im Zweifel darüber, ob ein Betrieb überlebe oder geschlossen werden müsse, gab der FDP-Politiker zu bedenken. Nach den Angaben der Bundesregierung waren Ende Juni 6,1 von 7 Milliarden und damit 87 Prozent der beantragten Novemberhilfe ausgezahlt, bei der Dezemberhilfe waren es 6,6 von 7,6 Milliarden und damit 86 Prozent und bei den Überbrückungshilfen 12,4 von 18,5 Milliarden (67 Prozent).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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