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Bundesregierung will Unterhaltsrecht reformieren

Archivmeldung vom 03.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die Bundesregierung will das aus den 1950er Jahren stammende Unterhaltsrecht reformieren, um getrennten Elternpaaren mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung und der Verteilung der Kosten zu geben. Das geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Bis zum Sommer des kommenden Jahres soll dazu eine Arbeitsgruppe im Ressort von Ministerin Katarina Barley (SPD) Vorschläge erarbeiten. Acht Personen sind in der Gruppe vertreten, darunter Professoren für Familienrecht, Richter und Vertreter der Anwaltschaft. Einen Zwischen- oder Abschlussbericht soll es allerdings nicht geben, schreibt das Ministerium. Als Hauptproblem im bestehenden Recht gilt, dass die meisten Urteile der Familiengerichte dem sogenannten Residenzmodell folgen. Dabei übernimmt ein Elternteil die Erziehung weitgehend alleine, der andere Elternteil leistet den Unterhalt. "Wollen beide Eltern ihre Kinder getrennt, aber gemeinsam betreuen, so hat das Unterhaltsrecht hierfür Lösungsmodelle bereit zu halten", heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Dazu habe es im Mai 2015 ein Symposium gegeben, seither würden mögliche Lösungsansätze untersucht. Der FDP geht das nicht nur angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden viel zu langsam. "Die Bundesregierung verliert sich in Prüfungen und Evaluationen durch Arbeitsgruppen in Ministerien und hinkt mit ihrer Politik der Lebensrealität der Menschen weit hinterher", sagte FDP-Familienpolitiker Daniel Föst. Er forderte die Kommission auf, schnellstmöglich Ergebnisse vorzulegen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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