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Rentenerhöhung – Mindestens 120.000 Senioren rutschen in die Steuerpflicht

Archivmeldung vom 30.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert einfachere Steuerformulare für Senioren, denn immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Deshalb sollten die Formulare verständlicher werden. Allein durch die Rentenerhöhung zum morgigen 1. Juli werden mehr als 120.000 Senioren in die Steuerpflicht rutschen. Damit könnten ein paar Euro mehr Rente für viele Senioren zu einem deutlich höheren Aufwand führen, weil sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Im Einzelnen: Zum 1. Juli 2017 steigen die Renten in Westdeutschland um 1,9 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,6 Prozent. Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums werden aufgrund der Rentenerhöhung für das laufende Jahr 40.000 Senioren erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Im Jahr 2018 kommen weitere 80.000 Senioren dazu. Dabei ist zu beachten, dass – pro Kopf gerechnet – sogar mehr Steuerzahler betroffen sein können: Denn in der Finanzverwaltung kann sich hinter einem Steuerpflichtigen auch ein Ehepaar verbergen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bringt die Rentenerhöhung für das Jahr 2017 Steuermehreinnahmen in Höhe von 205 Millionen Euro. Für das Jahr 2018 werden weitere 420 Millionen Euro erwartet.

Hintergrund

Je später die Rente beginnt, desto mehr Rente muss versteuert werden. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Rentner, die im Jahr 2017 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 26 Prozent. Rentenerhöhungen unterliegen sogar zu 100 Prozent der Besteuerung. Aus diesem Grund können Senioren, die bereits seit mehreren Jahren eine Rente beziehen und bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, in diese Erklärungspflicht hineinwachsen. Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab, weil auch Senioren verschiedene Kosten bei der Steuer absetzen können.

Die 2-seitiges Kompakt "Senioren und Steuern" können Sie hier downloaden.
Die Broschüre „Steuererklärung für Senioren“, können Interessierte unter der Service-Hotline 0800 - 883 83 88 kostenfrei bestellen.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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