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Städtetag: Busspuren nicht für Elektroautos freigeben

Archivmeldung vom 05.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Beispiel eines Busfahrstreifens mit Freigabe für Radfahrer und Taxis
Beispiel eines Busfahrstreifens mit Freigabe für Radfahrer und Taxis

Foto: Martin Hawlisch (LosHawlos)
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Städtetag hat Bedenken gegen die freie Fahrt für Elektroautos auf Busspuren geäußert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" forderte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus den Bund zu einem "offenen Dialog" über den Gesetzentwurf auf, der den Städten Möglichkeiten für den Umgang mit Elektroautos nennt. Die Kommunen unterstützten die Bemühungen der Bundesregierung, die Zahl der Elektrofahrzeuge zu erhöhen. "Die Freigabe von Busspuren ist dabei allerdings keine geeignete Maßnahme", erklärte Articus.

Busspuren müssten weiterhin Bussen, Taxen und Krankentransporten vorbehalten bleiben, um für diese einen schnelleren Verkehrsfluss zu ermöglichen. "Weitere Fahrzeuge auf diesen Spuren zuzulassen, würde den öffentlichen Nahverkehr verlangsamen und damit viele Menschen betreffen", erklärte der Hauptgeschäftsführer.

"Elektroautos und schadstoffarme Fahrzeuge besonders zu kennzeichnen, halten wir für richtig", sagte Articus weiter. Er nannte es ferner "vernünftig", Parkplätze an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu reservieren. Viele Städte seien jedoch skeptisch, wenn es um die Verringerung von Parkgebühren für Elektroautos geht. Denn beim Platzbedarf gebe es keinen Unterschied zu anderen Fahrzeugen. Der Ansatz des Gesetzentwurfes, den Kommunen die Entscheidung über das Vorgehen vor Ort zu überlassen, sei hilfreich, betonte der Hauptgeschäftsführer.

Die Bundesregierung will die Privilegierung von Elektroautos zügig auf den Weg bringen. Der Entwurf für ein Elektromobilitätsgesetz ist bereits seit einigen Tagen in der Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts. Das Gesetz solle noch im Sommer das Kabinett passieren und zum 1. Februar 2015 in Kraft treten, teilte das Verkehrsministerium am Montag mit und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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