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Wendt: Die Abschlüsse ausländischer Ärzte sollten besser überprüft werden

Archivmeldung vom 23.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
André Wendt (2018)
André Wendt (2018)

Bild: AfD Deutschland

Am 27. August findet im Sächsischen Landtag die Anhörung zum AfD-Antrag ‚Abschlüsse ausländischer Ärzte besser zu überprüfen‘ (Drs. 6/13083) statt. Als Sachverständiger spricht der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. André Wendt, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, kommentiert: „Wir sind es den Bürgern schuldig, medizinische Versorgung auf hohem deutschen Standard anzubieten, um ihre Gesundheit umfassend zu schützen."

Wendt weiter: "Versagen die aktuellen Medizinerprüfungen bei Ärzten aus Entwicklungsländern, kann das tödliche Folgen für uns alle haben. Wir beantragen daher, dass generell bei der Anerkennung von Medizinern mit Drittstaatsdiplomen der zweite und dritte Teil der ärztlichen Prüfung (ugs. 2. und 3. Staatsexamen) nach §28 und 30 der ÄApprO absolviert werden muss.

Die Prüfungen müssen zwingend in deutscher Sprache erfolgen. Es muss grundsätzlich angezweifelt werden, dass die Medizinerausbildung in Drittstaaten qualitativ mit der deutschen vergleichbar ist. Auch durch vorgelegte Urkunden, die gefälscht sein können, oder einer 60-minütigen Kenntnisprüfung kann die Eignung zum Mediziner nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Zudem unterscheiden sich die ärztlichen Behandlungsmethoden in Entwicklungsländern von denen in Deutschland. Eine nachgewiesene Berufsausübung im Herkunftsland entbindet somit nicht von der Ablegung des Staatsexamens in Deutschland.

Im Zuge der Masseneinwanderung kommen auch vermehrt Ärzte aus dem Orient und Afrika nach Deutschland, die hier um Anerkennung ihrer Abschlüsse ersuchen. In den letzten drei Jahren beantragten 1330 Ärzte aus Drittstaaten – und damit drei bis viermal so viele wie aus EU-Staaten – die Approbation in Sachsen (Drs. 6/12378, 12379).“

Quelle: AfD Deutschland

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