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Caffier: Festgenommener Syrer kam im Herbst 2015 nach Deutschland

Archivmeldung vom 01.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: S. Hofschlaeger / PIXELIO
Bild: S. Hofschlaeger / PIXELIO

Der in Schwerin wegen Terrorverdachts festgenommene Syrer ist nach Angaben des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen. Im Februar 2016 habe er in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt, teilte Caffier am Dienstag mit. Seit April 2016 sei er im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gewesen.

Bisher sei der 19-Jährige nicht auffällig gewesen. "Die Festnahme zeigt, dass wir Personen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht, fest im Visier haben", so der Landesinnenminister. "Ich habe immer betont, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Mecklenburg-Vorpommern als Rückzugsort für potenzielle Attentäter genutzt wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Sicherheitsstruktur technisch und rechtlich mit den neuen Dimensionen des Terrors Schritt halten kann."

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft ist der festgenommene Syrer dringend verdächtig, die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben. Ob der Beschuldigte bereits ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hatte, sei derzeit aber noch unklar. Nach Angaben der Karlsruher Behörde hatte er "über soziale Medien Kontakt zu einer Person, die sich selbst als `Soldat des Kalifats`, also als Mitglied des sogenannten `Islamischen Staates`, ausgab".

Die Identität dieser Person sei allerdings bislang nicht geklärt. "Unklar ist auch, inwieweit diese Kontaktperson den Beschuldigten in seinem Tatentschluss bestärkte." Ein Anfangsverdacht für die Mitgliedschaft des Beschuldigten in einer terroristischen Vereinigung bestehe vor diesem Hintergrund derzeit nicht. Es gebe auch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass weitere Personen in die Anschlagsplanungen und -vorbereitungen des 19-Jährigen eingebunden waren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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