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Rehlinger: Scheuer sorgt für "bundesweite Straßenverkehrsunordnung"

Archivmeldung vom 06.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anke Rehlinger (2017)
Anke Rehlinger (2017)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der Konferenz der Landesverkehrsminister, Anke Rehlinger (SPD), hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) aufgefordert, das aktuelle Chaos um die Straßenverkehrsordnung (StVO) binnen einer Woche zu regeln.

"Nach dem Maut-Murks sorgt der Minister nun auch noch für bundesweite Straßenverkehrsunordnung", sagte die saarländische Verkehrsministerin der "Bild am Sonntag". Die Länder warteten ungeduldig auf eine Regelung. "Ich erwarte, dass Klarheit zu diesen Fragen im Laufe der Woche hergestellt wird. Wir können nicht Tausende Autofahrer im Unklaren lassen, weil das zuständige Bundesministerium die eigenen Gesetze nicht richtig liest."

Scheuer hatte die Bundesländer am 1. Juli aufgefordert, die neuen, seit dem 28. April 2020 geltenden Regelungen auszusetzen, weil ein Formfehler in der StVO-Novelle die Veränderungsverordnung nichtig macht. 14 von 16 Bundesländer kehrten notgedrungen zum alten Bußgeldkatalog zurück. Rehlinger forderte Scheuer auf, "den Bußgeldkatalog schnellstmöglich so zu verbessern, dass er rechtssicher ist". Erst danach könne man in Ruhe über Änderungen im Bußgeldkatalog diskutieren. Scheuer hingegen drängt darauf, die Änderung des Formfehlers mit einer Abschwächung der Strafen für Tempoverstöße zu koppeln.

Nach Schätzungen des ADAC können bis zu 100.000 nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängten Fahrverbote rechtswidrig sein. Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, sagte der Sonntagszeitung: "Es ist davon auszugehen, dass seit Inkrafttreten der StVO-Änderungen etwa eine Million Verkehrsverstöße begangen wurden, wobei rund 100.000 mit einem Fahrverbot belegt sein dürften." Durch den Formfehler "könnte ein Großteil der verhängten Bußgeldbescheide und Fahrverbote juristisch anfechtbar beziehungsweise unwirksam sein". Dies gelte es jetzt zu prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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