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Aufsichtsräte fordern von Barley Stopp der Kodex-Reform

Archivmeldung vom 20.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Berufsverband der Aufsichtsräte appelliert mit scharfen Worten an die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), die geplante Reform des Corporate-Governance-Kodex auf Eis zu legen. Die Ministerin dürfe die "geballte Kritik aus weiten Teilen der Wirtschaft nicht ignorieren", schreibt der Vorsitzende der Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland (VARD), Peter Dehnen, in einem Brief an Barley, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Die Ministerin solle sich in den Reformprozess einschalten und zunächst die Veröffentlichung des reformierten Kodex-Entwurfs, der ihr bald von der Kommission vorgelegt werde, unterlassen. Es gebe "begründete Zweifel an der Legitimation der Regierungskommission", schreibt Dehnen weiter. Der Verband sei überzeugt, "dass es nicht ausreicht, einzelne Formulierungen zu ändern oder zu streichen". Man brauche "einen grundlegend neuen Ansatz", so Dehnen.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hatte erst vor drei Monaten ihre Reformpläne vorgelegt. Ausdrückliches Ziel der Reform ist es, den Benimmregeln für Unternehmen wieder mehr Relevanz zu verschaffen. Bis Ende Januar hatten Interessierte Zeit, Vorschläge und offene Fragen schriftlich bei der Kommission einzureichen. Rund 120 Stellungnahmen sind bei der Kommission eingegangen - viele davon überaus kritisch. Die Reform sieht unter anderem eine Straffung des Kodex vor, ein Drittel des Umfangs soll gekürzt werden. Aufsichtsräte sollen künftig etwa nur noch für drei Jahre bestellt werden, bislang war in Deutschland die Bestellung von bis zu 5 Jahren üblich. Eine Wiederbestellung soll auch weiterhin möglich sein. Zudem befasst sich die Reform mit den Managergehältern. Unternehmen sollen künftig eine Höchstgrenze festlegen, die maximal ausgezahlt wird, auch wenn Manager die vorher festgelegten Zielmarken übererfüllen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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