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SPD-Fraktion will Wahlrecht reformieren

Archivmeldung vom 23.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Nach den Plänen der SPD-Bundestagsfraktion sollen bei künftigen Bundestagswahlen sogenannte Überhangmandate durch zusätzliche Sitze für die übrigen Parteien ausgeglichen werden. Dies meldet der "Spiegel". Diese Woche soll ein Gesetzentwurf eingebracht werden. Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, das Wahlrecht bis Ende Juni zu reformieren.

Dabei haben die Richter zwar nicht die Überhangmandate explizit für verfassungswidrig erklärt, sondern nur eine mögliche, widersinnige Auswirkung auf das Wahlergebnis. In einem internen Entwurf der SPD-Fraktion heißt es nun aber, dass die Sitzverteilung im Bundestag durch die Überhangmandate inzwischen so sehr verfälscht würde, dass diese "zumindest in dem jetzt erreichten Umfang" verfassungswidrig seien. Da sich durch Ausgleichsmandate der Bundestag weiter vergrößern würde, wird vorgeschlagen, den Anteil der Direktmandate an der Gesamtzahl der Sitze zu reduzieren und so "einer unerwünschten Vermehrung der Sitzzahl" entgegenzuwirken – allerdings erst nach der nächsten Wahl.

"Bei einem knappen Ergebnis bergen Überhangmandate die Gefahr, dass die Parteien mit den meisten Zweitstimmen nicht die Mehrheit der Sitze im Bundestag haben", dies könnte den "Wählerwillen umdrehen", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Thomas Oppermann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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