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Bundesregierung will Windenergie-Ausbau an Land beschleunigen

Archivmeldung vom 04.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Windkraft ist das gewaltigste Naturzerstörungswerk seit 200 Jahren (Symbolbild)
Windkraft ist das gewaltigste Naturzerstörungswerk seit 200 Jahren (Symbolbild)

Bild: Screenshot Internetseite: "http://www.windwahn-oberlahn.de/wp-content/uploads/2015/06/Windwahn-Naturzerst%C3%B6rungswerk.png" / Eigenes Werk

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für einen schnelleren "naturverträglichen" Ausbau der Windenergie an Land geeinigt. Es solle standardisierte bundeseinheitliche Kriterien geben, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Montag in Berlin.

Damit könne man den Ausbau deutlich beschleunigen. Unter anderem spiele Artenschutz bei den Plänen eine wichtige Rolle. "Wir werden einheitliche Listen für die betroffenen Vogelarten vorlegen", so Lemke. Die neuen Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt werden. Zudem werde man die Vermeidungsmaßnahmen und die jeweiligen Abstände zu Windenergieanlagen vorgeben. Dafür bewahre man "hohe Standards" für den Artenschutz, "die europarechtlich zwingend geboten sind".

Laut Lemke soll es ein Artenhilfsprogramm geben, in das die Windenergie-Betreiber einzahlen, wenn sie Ausnahmeregelung nutzen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte unterdessen an, dass die Eckpunkte in einem beschleunigten Verfahren umgesetzt werden sollen. Die Einigung sieht auch Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie an Land vor. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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