Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Wissenschaftlicher Dienst: BDS-Beschluss nicht rechtlich bindend

Wissenschaftlicher Dienst: BDS-Beschluss nicht rechtlich bindend

Archivmeldung vom 22.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Debatte um den BDS-Beschluss des Bundestages vom Mai 2019 haben die Kritiker einen Erfolg errungen. Der wissenschaftliche Dienst des Parlaments kommt in einem Gutachten, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, zu dem Ergebnis, dass der Beschluss von 2019 nicht mehr sei als "eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte".

Er entfalte deshalb "keine rechtliche Bindungswirkung für andere Staatsorgane". Der Beschluss richtet sich gegen die propalästinensische Bewegung "Boycott, Disinvestment, Sanctions" (BDS) und sollte Behörden und Kultureinrichtungen dazu bringen, Veranstaltungen mit BDS-Sympathisanten abzusagen. Zahlreiche Kultureinrichtungen wandten sich vor wenigen Tagen mit einem Aufruf allerdings dagegen.

Im Gutachten heißt es nun weiter, dass alle Versuche, aus dem sogenannten "schlichten Parlamentsbeschluss" ein Gesetz zu machen, gegen die Verfassung verstoßen würden. Wörtlich schreiben die Autoren in ihrer juristischen Bewertung: "Ein derartiges Gesetz wäre nicht mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu vereinbaren und daher verfassungswidrig." Glaubt man den Kritikern des Beschlusses, dann hat der BDS-Beschluss "zur Ausladung von Künstlern und Wissenschaftlern geführt, die hier seit vielen Jahren gearbeitet haben, ohne dass ihre Arbeit gegen die Werte des Grundgesetzes verstößt".

Aus diesem Grund fordern viele Kultureinrichtungen mit ihrer Initiative GG 5.3 ein Umdenken. Mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes fühlen sie sich nun bestätigt. "Die Ausarbeitung stellt fest, dass der BDS-Beschluss keine Rechtsgrundlage für Entscheidungen darstellt, durch die Auftritte von Personen in öffentlich geförderten Räumen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Veranstaltungen untersagt werden können", sagte der Intendant der Berliner Festspiele, Thomas Oberender. Er hoffe nun, dass sich "die Debatte wieder versachlicht - und wir, wie Aleida Assmann sagt, nicht unsere Streitkultur verlieren". Das liberale Lager solle sich "nicht durch mutwillige Polarisierungen weiter spalten lassen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte code in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige