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BAMF sieht Mängel beim Kirchenasyl

Archivmeldung vom 12.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten sich nur wenige Kirchengemeinden an das neue Kirchenasylverfahren. Eine Ablehnung durch das BAMF führe "nur im begrenzten Umfang" zum Verlassen des Kirchenasyls, teilte die Behörde auf Anfrage der "Welt" (Donnerstagsausgabe) mit.

"So verblieben von August bis Dezember 2018 85 Prozent der Antragsteller nach ablehnender Entscheidung im Kirchenasyl, von Januar bis Juni 2019 sogar 90 Prozent." Das ab August 2018 geltende Verfahren verpflichtet Kirchen dazu, für jeden Kirchenasylfall zunächst ein Härtefalldossier beim BAMF einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnten Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Positiv wertet das BAMF, dass inzwischen eine deutliche Mehrheit der betroffenen Kirchengemeinden die vereinbarten Dossiers tatsächlich vorlege. Auch sei der Anteil der Kirchenasylfälle gestiegen, bei denen wie vereinbart ein benannter Kirchenvertreter beteiligt gewesen sei. "Dies ist ein Indiz dafür, dass die neuen Verfahrensvorgaben in der Fläche bekannt sind und die Kirchen sich um eine Umsetzung bemühen", teilte das BAMF mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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