Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik AfD kritisert die viel zu niedrigen Strafen im Subventionsbetrug Schloss Boitzenburg

AfD kritisert die viel zu niedrigen Strafen im Subventionsbetrug Schloss Boitzenburg

Archivmeldung vom 29.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Franz Wiese und Christina Schade (2018)
Franz Wiese und Christina Schade (2018)

Bild: AfD Deutschland

Am 23. November 2018 wurde endlich das Urteil um den Betrugsprozess um Schloss Boitzenburg, dem größten Subventionsbetrug des Landes Brandenburg, gesprochen. Der Anklageschrift zufolge, ging es um einen Betrug in Höhe von 45 Millionen Euro. Dementsprechend hatten Prozessbeobachter harte Strafen erwartet. Das Gericht hatte jedoch eine Betrugshöhe von lediglich 9,9 Millionen angesetzt und vergleichsweise milde Strafen ausgesprochen.

Für die beiden Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg, Franz Wiese und Christina Schade, ergeben sich dabei viele Ungereimtheiten, die letztendlich nur eine Frage aufwerfen: Wer hat ein Interesse daran, dass dieser Subventionsbetrug nicht aufgeklärt wird?

„Seit Prozessbeginn versucht das Gericht zu dealen: Geständnis gegen Strafrabatt. Nun wurde sich darauf geeinigt, dass Oliver E. lediglich drei Millionen Euro Fördergelder für sich verbraucht hat und Stephan H. nur eine Million. Wo das Geld jetzt ist, wurde nicht geklärt. Merkwürdig scheint, dass es kein wirkliches Interesse an der Aufklärung dieses Fördermittelskandals gibt. Erst wurde zehn Jahre lang die Anklage von Strafkammer zu Strafkammer geschoben, dann versuchte man sich vor Prozessbeginn gütlich zu einigen. Das klappte jedoch nur mit einem der Angeklagten. Mit den anderen beiden dealte man eben später das Recht. Interessant ist auch die Tatsache, dass die Vorstrafen, ebenfalls Subventionsbetrug, strafmildernd berücksichtigt wurden. Das spottet dem verhängten Strafmaß von fünfeinhalb Jahren, wobei zusätzlich noch 24 Monate Strafnachlass gewährt wurden, jeglicher Beschreibung.

Und um dem noch eines drauf zu setzen: Warum hat die Strafkammer von der Möglichkeit, das zur Seite gebrachte Geld einzuziehen, nicht Gebrauch gemacht? Die gesetzliche Grundlage dazu wurde im vergangenen Jahr getroffen und heißt Vermögensabschöpfung. Es bleibt die Frage: Wer hat ein Interesse daran, diesen Subventionsbetrug nicht aufzuklären?“

Quelle: AfD Deutschland

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mandel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige