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Jurist Rieble hält Bürgerwehren für zulässig

Archivmeldung vom 06.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Rechtswissenschaftler Volker Rieble hält Bürgerwehren für zulässig. In "F.A.Z. Einspruch" weist er auf seiner Ansicht nach falsche Vorstellungen vom staatlichen Gewaltmonopol hin: "Das deutsche Recht kennt eine Reihe punktueller Gewaltrechte gegen Menschen wie gegen Sachen, von einem Monopol kann keine Rede sein."

 Auch wenn diese Gewaltrechte als Individualrechte konzipiert seien, "sind sie kollektivierbar", so Rieble. "Was dem einzelnen erlaubt ist, darf er grundsätzlich in der Gruppe tun", schreibt der Rechtswissenschaftler in seinem Beitrag. Das Sicherheitsbedürfnis der "einfachen" Leute sei ernst zu nehmen. "Sie dürfen sich zum Selbstschutz zusammentun." Kleingärtner dürfen demnach einander gegen Einbrecher beistehen. "Wer das kritisiert, verachtet den kleinen Mann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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