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Verfassungsschutz bestätigt Einstufung der AfD als "Prüffall"

Archivmeldung vom 15.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jeder dritte muslimische Schüler gewaltbereit: Solche Äußerungen sollen "Muslimfeindlich" sein und sollen ein Grund zur Überprüfung der AfD sein.
Jeder dritte muslimische Schüler gewaltbereit: Solche Äußerungen sollen "Muslimfeindlich" sein und sollen ein Grund zur Überprüfung der AfD sein.

Bild: Screenshot Facebook "AfD"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die bundesweite Einstufung der AfD als "Prüffall" bestätigt. Die sorgfältige Auswertung des offen zugänglichen Materials sei nun abgeschlossen und habe zu folgendem Ergebnis geführt: "Erstens: Die Gesamtpartei AfD wird als Prüffall bearbeitet.

Zweitens: Die Junge Alternative wird zum Verdachtsfall erklärt. Drittens: Die Sammlungsbewegung innerhalb der AfD "Der Flügel" wird zum Verdachtsfall erklärt", sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang am Dienstagnachmittag in Berlin. Diesem Prüfergebnis lägen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: "Dem BfV liegen erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Politik der AfD vor. Diese sind aber nicht hinreichend verdichtet, um eine Beobachtung auch unter Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln einzuleiten", so Haldenwang weiter.

Die Anhaltspunkte, die eine Prüffallbearbeitung erfordern, ergäben sich im Wesentlichen aus Aussagen von Funktionären und anderen AfD-Mitgliedern. "Besonders relevant waren hier jene Verlautbarungen, die mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren. Dies betrifft sowohl völkisch-nationalistische wie auch muslimfeindliche und andere fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen", so der BfV-Präsident. Zuvor hatten bereits mehrere Medien übereinstimmend über diesen Schritt berichtet. Nach der Einstufung als "Prüffall" soll nun auf Basis öffentlicher Äußerungen und Mitteilungen entschieden werden, ob die Partei tatsächlich nachrichtendienstlich beobachtet wird oder nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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