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NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten

Archivmeldung vom 02.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das NPD-Verbotsverfahren wird nicht an Informanten der Geheimdienste innerhalb der Partei scheitern. Das Bundesverfassungsgericht sei nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Verbotsverfahren hat damit eine wichtige Hürde genommen, da ein erster Anlauf im Jahr 2003 eben an den V-Leuten der Geheimdienste innerhalb der NPD-Führungsebene gescheitert war.

Den neuerlichen Verbotsantrag hatte der Bundesrat eingereicht. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag.

In der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht bislang erst zwei Parteien verboten: Die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, war im Oktober 1952 verboten worden. Zudem verbot Karlsruhe im August 1956 die kommunistische KPD.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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