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Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes droht im Bundesrat zu scheitern

Archivmeldung vom 21.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR

Die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes droht im Bundesrat zu scheitern. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Online-Ausgabe) und beruft sich dabei auf die Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates am Donnerstag. Darin wurde nach Teilnehmerangaben vor allem Kritik an Paragraph 37 des Gesetzes laut, der die Versetzung von 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeitern aus der Stasi-Unterlagen-Behörde in andere Bundesbehörden regelt. Dieser Passus ist nach übereinstimmender Meinung der Ausschuss-Mitglieder rechtlich bedenklich.

Zwar scheiterte ein Antrag des von SPD und Linkspartei regierten Brandenburg, den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu verweisen. Bei der Schlussabstimmung über den Entwurf votierten die von SPD und Grünen regierten Länder allerdings mit Nein oder enthielten sich. Bliebe dies auch in der entscheidenden Sitzung des Plenums des Bundesrates am 4. November so, dann hätte das Gesetz keine Mehrheit. Ein Teilnehmer der Innenausschuss-Sitzung sagte dem Blatt: "Das Gesetz steht auf der Kippe. Im Plenum wird es vermutlich nicht reichen." Die Novelle ist wegen der geplanten Versetzung der Ex-Stasi-Leute seit Wochen äußerst umstritten. Sollte es wider Erwarten im Bundesrat doch eine Mehrheit finden und nach seinem In-Kraft-Treten Anfang des Jahres angewandt werden, ist mit Klagen der Betroffenen zu rechnen. Auch der Vorsitzende des Beirates der Stasi-Unterlagen-Behörde, Richard Schröder, lehnt das Gesetz ab. Er erklärte es in einem am Sonntag veröffentlichten "Spiegel"-Essay für unzulässig. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, weil es in der Hauptsache die weitere Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit im öffentlichen Dienst beinhaltet. Diese würde normalerweise 2011 enden, soll jedoch bis 2019 verlängert werden. Der Vollzug der Stasi-Überprüfung betrifft auch die Länder.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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