Gewalt gegen Frauen - Hubig will Familienrecht reformieren
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sorge- und Umgangsrecht einschränken, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf - oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen
Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar
ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die
Mutter verprügelt."
Hubig fügte hinzu, eine Einschränkung des
Sorge- und Umgangsrechts könne auch "wegen psychischer Gewalt
gerechtfertigt sein - zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder
Bedrohungen". Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils
eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht,
wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.
Hubig will
auch das Mietrecht verändern, um Frauen besser zu schützen. "Wer von
häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem
gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner
sich stur stellt", sagte sie. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in
einer anderen Wohnung. "Das ist häufig eine Nervenprobe. Oft dauert es
zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner
herauszukommen." Daher prüfe sie, "wie wir als Gesetzgeber eine solche
Situation verbessern können".
Die Ministerin hält es nicht für
ausreichend, wenn Familiengerichte bundesweit die Fußfessel nach dem
spanischen Modell anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse
sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie.
"Daher werden wir Familiengerichte auch dazu ermächtigen,
Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Außerdem will ich den Gewaltschutz im
Sorge- und Umgangsrecht verbessern."
Quelle: dts Nachrichtenagentur