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Mautprellern droht auch Fahrverbot

Archivmeldung vom 25.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: Betty / pixelio.de
Bild: Betty / pixelio.de

Mautpreller müssen unter Umständen auch mit einem Fahrverbot rechnen, wenn sie erwischt werden. Das geht der "Saarbrücker Zeitung" zufolge aus einem noch nicht beachteten Detail im Gesetzentwurf zur Pkw-Maut von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor.

Demnach können die Kontrolleure ausländischen Autofahrern die Weiterfahrt untersagen, wenn sie die "Infrastrukturabgabe" nicht bezahlt haben. Das ist der Zeitung zufolge dann möglich, wenn "die Abgabe trotz Aufforderung am Ort der Kontrolle nicht entrichtet wird". Außerdem müssten die Kontrolleure Zweifel haben, dass die Maut später bezahlt wird. Zweifel seien laut Entwurf unter anderem dann angebracht, wenn der Fahrer sich weigere, Dokumente auszuhändigen oder Auskünfte zu erteilen.

Bislang sei lediglich bekannt gewesen, dass Mautpreller mit einem Bußgeld von bis zu 260 Euro rechnen müssen, wenn sie erwischt werden. Die Strafzahlung soll auch bei Pkw-Haltern im Ausland eingetrieben werden. Außerdem wird dann der Preis für eine Jahresmaut von maximal 130 Euro fällig. Der Gesetzentwurf zur Pkw-Maut befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Er soll am 17. Dezember ins Kabinett.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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