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Bundesregierung schwächt Gesetzespläne zur Brückenteilzeit ab

Archivmeldung vom 13.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesregierung (Bundeskabinett) 2017
Bundesregierung (Bundeskabinett) 2017

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Gesetzespläne für ein Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung abgeschwächt. Das geht aus der Kabinettsvorlage zur so genannten "Brückenteilzeit" hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten und die am Mittwoch grünes Licht im Bundeskabinett erhalten soll. Ergänzt wurde ein Passus zur Frage, wann von einem freien Arbeitsplatz auszugehen ist.

Dieser hat Bedeutung für Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind und demnächst wieder Vollzeit arbeiten wollen. Schon nach bisheriger Rechtslage muss der Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen Teilzeitbeschäftigte, die länger arbeiten wollen, bei gleicher Eignung bevorzugen – jedoch nur dann, wenn dem keine dringenden Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen. Heils Pläne sehen vor, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat. Der überarbeitete Gesetzentwurf, der inzwischen die Zustimmung aller Ressorts der Bundesregierung hat, ist durch eine Klarstellung ergänzt worden. "Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen", heißt es in der Kabinettsvorlage.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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