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FDP will klare Regelungen für automatisierte Rechtsdienstleistungen

Archivmeldung vom 11.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie...
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Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die FDP-Bundestagsfraktion will klare Regelungen für automatisierte Rechtsdienstleistungen (Legal Tech) schaffen. Der Markt habe sich durch die Europäisierung und Digitalisierung "in erheblichem Maße fortentwickelt", heißt es in einem Gesetzentwurf, den die FDP-Fraktion am Dienstag beschlossen hat und über den das "Handelsblatt" berichtet.

Der nationale Gesetzgeber habe "die Weiterentwicklung des deutschen Rechts, insbesondere im Bereich der Rechtsdienstleistungen, dagegen jedoch nicht angemessen vorangetrieben", heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Derzeit agierten die Anbieter auf Basis einer ungeklärten Rechtslage. Der neue Sektor werde "gerichtlichen Einzelfallentscheidungen" überlassen. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts" will die FDP das Thema auf die Agenda des Bundestags setzen. Zuletzt sind immer mehr Unternehmen entstanden, die mit Software juristische Tätigkeiten automatisieren oder Daten durch künstliche Intelligenz auswerten.

So helfen etwa Internetportale den Verbrauchern, ihre Ansprüche gegenüber Fluglinien oder der Bahn bei Verspätungen durchzusetzen, die Mietpreisbremse anzuwenden oder Bußgeldbescheide anzufechten. Das Hemmnis für diese Legal-Tech-Unternehmen besteht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es verbietet grundsätzlich die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Viele Anbieter gehen darum den Umweg über die Zulassung als Inkassounternehmen. Diese "Flucht in die Inkassolizenz" werde jedoch "dem tatsächlichen Geschäftsmodell gängiger Legal-Tech-Anbieter" nicht gerecht, heißt es in dem Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Konkret soll ein Erlaubnistatbestand im RDG geschaffen werden, der es Legal-Tech-Unternehmen rechtssicher ermöglicht, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen automatisiert zu erbringen. Die Anbieter müssten zudem besondere Sachkunde in den für die beantragte Rechtsdienstleistung bedeutsamen Gebieten nachweisen, beispielsweise im Mietrecht, und Informationspflichten erfüllen, um Rechtssuchende vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. "Automatisierte Prozesse verlangen zukünftig mindestens eine qualifizierte Person, die an der Erstellung und Überwachung der automatisierten Prozesse mitwirkt", heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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