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Spahn will Opfer sexueller Gewalt stärker unterstützen

Archivmeldung vom 17.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Opfer sexueller Gewalt stärker unterstützen: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen oder Kliniken erstatten.

Die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch müsse mit aller Konsequenz erfolgen, sagte Spahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Regelung solle gerade auch dann gelten, wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet hätten, berichten die Zeitungen weiter. Bislang müssen Gewaltopfer in solchen Fällen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung vielerorts selbst übernehmen.

Der Gesundheitsminister wolle die neue Kassenleistung per Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Masernschutzgesetzes durchsetzen. Häufig fehlten jedoch eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen, so der CDU-Politiker weiter. "Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen", sagte Spahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Leistungen der Krankenkassen zur vertraulichen Spurensicherung sollten nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.O.-Tropfen oder auf Alkoholeinfluss umfassen. Ärzte und Krankenhäuser sollten diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gebe es bislang für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt im Vorfeld einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme. Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen - darunter seien etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg. Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten, so das Gesundheitsministerium weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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