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Esken verlangt Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus

Archivmeldung vom 06.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Saskia Esken (2018), Archivbild
Saskia Esken (2018), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Jungen Alternative fordert SPD-Chefin Saskia Esken die schnelle Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus. "Nach dem heutigen Urteil besteht kein Zweifel mehr, dass Rechtsextremismus, rassistische Überlegenheitsphantasien und völkische Gesinnung in der Jungen Alternative vorherrschen", sagte Esken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Umso dringender bleibt es, dass wir unsere Demokratie vor ihren Feinden schützen." "Wir müssen jetzt das Demokratiefördergesetz beschließen, um Initiativen der Zivilgesellschaft langfristige Planungssicherheit zu geben", sagte Esken nach Bekanntwerden des Urteils den Funke-Zeitungen. Das Gesetz wurde vom Kabinett bereits beschlossen, muss den Bundestag aber noch passieren. Esken fordert darüber hinaus eine konsequentere Verfolgung von Hasskriminalität und die Einrichtung von Sonderdezernaten und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diesen Zweck. "Die Finanzströme rechtsextremer Netzwerke müssen ausgetrocknet werden, die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien muss gegen rechtsextreme Einflussnahme geschützt werden und das Disziplinarrecht muss konsequent angewendet werden, um Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen", sagte sie weiter. Auch müsse das Waffenrecht verschärft werden, um Reichsbürger zu entwaffnen. "Und nicht zuletzt werden wir die Betreiber digitaler Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, um Desinformationskampagnen effektiv zu bekämpfen. Unsere Demokratie ist wehrhaft und wir werden ihren Gegnern konsequent entgegentreten." Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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