Kanzleiwechsel treiben Kosten in Masken-Verfahren in die Höhe
In den Gerichtsverfahren zu den Einkäufen von Coronamasken hat das Bundesgesundheitsministerium seit 2020 knapp 90 Millionen Euro für Rechtsberatung an Kanzleien bezahlt. Das teilte das Ministerium dem Wirtschaftsmagazin Capital mit. Konkret bezifferte es die Kosten auf 88 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben beschäftigt das Ministerium in den mehr als 80 Verfahren aktuell fünf verschiedene Kanzleien.
Wie Capital unter Berufung auf Prozessbeteiligte berichtet, hat das
Gesundheitsministerium in den seit 2020 laufenden Prozessen, in denen
Maskenhändler gegen den Bund klagen, wiederholt seine Anwaltskanzleien
ausgewechselt. In einigen der Verfahren hat das Gesundheitsministerium
bereits zum zweiten oder sogar dritten Mal seine Kanzlei ausgetauscht
und damit zusätzliche Kosten verursacht.
In mehreren Verfahren
mit hohem Streitwert vor dem Oberlandesgericht Köln fiel nur durch die
zwischenzeitliche Mandatsaufnahme der neuen Kanzlei eine Geschäftsgebühr
in sechsstelliger Höhe an. Auf Fragen von Capital zu den wiederholten
Wechseln seiner Anwälte teilte das Gesundheitsministerium mit, es äußere
sich nicht zu "einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien".
Quelle: dts Nachrichtenagentur