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Heil: SPD-Beschluss zu Hartz IV kein generelles Nein zu Sanktionen

Archivmeldung vom 09.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SPD in der Dauerkritik (Symbolbild)
SPD in der Dauerkritik (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Parteitagsbeschluss zu Hartz IV ist nach den Worten von SPD-Vize Hubertus Heil keine generelle Absage an Sanktionen. "Wir haben Mitwirkungspflichten. Die sind verbindlich. Verbindlichkeit heißt, dass es Konsequenzen hat, wenn man seine Pflichten verletzt", sagte der Bundesarbeitsminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Sanktionen, die unsinnig seien, gehörten abgeschafft. "Wegfallen soll die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen, die die Übernahme der Miete betreffen", so der stellvertretende SPD-Vorsitzende weiter. "Auch die verschärften Sanktionen für Jüngere sind nicht gerechtfertigt." Auf dem SPD-Parteitag sei ganz im Sinne der Rechtsprechung beschlossen worden, das Existenzminimum zu schützen: "Der Parteitag hat aber auch klargestellt, dass es eine Mitwirkungspflicht für Leistungsempfänger gibt." Heil sagte, es gehe um mehr Ermutigung und die Entbürokratisierung des Systems: "Wir setzen jetzt erst einmal das um, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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