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Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten! Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 11.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Der Arbeitskreis Zensus hat am Donnerstag zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte [1] einen Eilantrag [2] beim Bundesverfassungsgericht gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf gestellt. Der NRW-Landesvorsitzende der PIRATEN, Frank Herrmann, ist einer der Antragsteller aus dem Arbeitskreis Zensus: "Es ist schon abenteuerlich, dass die Behörden acht Jahre nach dem letzten Zensus immer noch kein Verfahren entwickelt haben, um für die Statistik große Datenmengen zu übertragen.

Mit der Übermittllung aller Meldedaten, einschließlich der für jeden Bürger einmaligen Ordnungsnummer in eine zentrale Datenbank, entsteht genau das, was es nie geben sollte: ein zentrales Personen-Register. Zwei Jahre lang soll die Statistikbehörde mit den Original-Daten, ohne jegliche Anonymisierung, nicht näher bezeichnete Tests im Vorfeld des Zensus21 durchführen. Völlig offen ist, ob auch andere mit den Daten experimentieren dürfen. Der Gesetzgeber stellt hier alle Anforderungen an Datenschutz und Datensparsamkeit auf den Kopf!"

Fußnoten: [1] https://freiheitsrechte.org/zensus-2021/ [2] http://ots.de/cY6Ui0

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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