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Bürgerinitiative Autonomes Bayern reicht Verfassungsbeschwerde

Archivmeldung vom 26.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bürgerinitiative Autonomes Bayern, die sich für ein unabhängiges Bayern stark macht, sorgt derzeit für politische Aufregung. Die Initiative wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Annahme der EU-Verfassung durch die Bayerischen Vertreter in Bundestag und Bundesrat.

Bereits Änderungen der Bayerischen Verfassung müssen gemäß Art. 75 (2) dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Erst recht sollte dies für Abschaffung oder Ersatz der Verfassung gelten, erklärt Siegfried Koschwitz, Vorsitzender der Initiative und Mitautor des Buches "1000 Gründe für ein Autonomes Bayern". "Eine Volksabstimmung hat es aber darüber nie gegeben", so Koschwitz weiter. "Damit ist die Annahme der EU-Verfassung unrechtmäßig. Wir haben die Aufhebung der bereits getätigten Zustimmung der Bayerischen Vertreter zur Europäischen Verfassung im Bundestag und Bundesrat beantragt und sehen gute Chancen, damit auch Erfolg zu haben." Die Initiative will, dass zunächst alle Änderungen der Bayerischen Verfassung kenntlich gemacht werden, die sich durch die EU-Verfassung ergeben. Diese sollen dann den bayerischen Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden, wie es die Bayerische Verfassung vorschreibt. Die Annahme der EU-Verfassung soll bis zum Volksentscheid ausgesetzt werden.

Eine Entscheidung, ob die Bayerische Verfassung gültig ist und angewendet werden muss, hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ratifizierung der EU Verfassung. Gleichzeitig könnten die lt. Bayerischer Verfassung an die Bundesregierung Deutschlands abgetretenen Rechte "der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, der Ernährung, des Geldwesens und Verkehr" mittels Volksentscheid in Bayern, rückgängig gemacht werden. Bayern wäre dann als autonomer Staat berechtigt, seine Interesse in der EU selbständig zu vertreten. Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Az. Vf 66 - VI - 05 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erfasst.

Weitere Informationen im Internet unter www.autonomes-bayern.de

Quelle: Pressemitteilung Bürgerinitiative Autonomes Bayern

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