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Staatsanwaltschaft Berlin will gegen Linksfraktionsvize Caren Lay ermitteln

Archivmeldung vom 10.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Caren Lay (2014), Archivbild
Caren Lay (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Staatsanwaltschaft Berlin beabsichtigt, ein Ermittlungsverfahren gegen die stellvertretende Linksfraktionsvorsitzende Caren Lay einzuleiten. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland". In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das dem "neuen deutschland" vorliegt, heißt es, dass es um einen Prüfvorgang "wegen des Verdachts der Störung von Versammlungen und Aufzügen" gehe.

Konkret bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf die Blockade eines "Frauenmarsches" am 17. Februar dieses Jahres in Berlin. Lay hatte an der Gegendemonstration teilgenommen. Der zuständige Ausschuss soll am Donnerstag die Immunität der Bundestagsabgeordneten aufheben. »Es war richtig, den AfD-nahen Frauenmarsch zu blockieren«, sagte Lay dem "neuen deutschland". Solche rassistischen Mobilisierungen hätten keinen Platz auf Berlins Straßen. Lay geht von einer Einstellung des Verfahrens aus. »Antirassistisches Engagement darf nicht kriminalisiert werden", sagte die Politikerin der Linkspartei.

Quelle: neues deutschland (ots)

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