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Staatsrechtler verlangt Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 18.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hält die Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes für nicht ausreichend. "Die Zeit nach Abklingen der ersten Welle hätte genutzt werden müssen, um gesicherte Rechtsgrundlagen zu schaffen. Stattdessen wird jetzt wieder im Eilverfahren ein Gesetz durch den Bundestag gebracht", sagte Degenhart dem "Handelsblatt".

Es müsse noch einmal nachgebessert werden. Das demokratische Defizit, das darin liege, dass Kanzleramt und Landesregierungen über Corona-Maßnahmen entschieden, und nicht die Parlamente von Bund und Ländern, bleibe, "wenn auch abgemildert", bestehen. Im Schnellverfahren will der Bundestag an diesem Mittwoch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschließen.

Ziel der Änderung ist es vor allem, für die von der Regierung per Verordnung erlassenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie Betriebs- und Gaststättenschließungen oder Kontakt- und Beherbergungsverbote mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Am Nachmittag soll noch der Bundesrat entscheiden. Degenhart hält es zwar für richtig, Einzelmaßnahmen als Regelbeispiele im Gesetz aufzuführen. Für die verschiedenen Eingriffe müssten dann aber die Voraussetzungen konkreter bestimmt werden. "Der Gesetzgeber hat nur geregelt, was möglich ist, aber nur unzureichend, wann und wie die Maßnahme ergriffen werden soll", kritisierte der Staatsrechtler. Es seien Ersatzansprüche gegenüber dem Staat denkbar, etwa von Betrieben, die ungerechtfertigterweise schließen mussten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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