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Chef der Jungen Liberalen: Union muss Haltung zum Wahlrecht ab 16 überdenken

Archivmeldung vom 18.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jens Teutrine (2020)
Jens Teutrine (2020)

Foto: David.renz
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende der Jungen Liberalen, Jens Teutrine, hat die Unionskritik am geplanten Wahlrecht mit 16 Jahren zurückgewiesen.

Mit Blick auf die Union sagte Teutrine der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Für eine Partei, die sich selbst als Volkspartei bezeichnet, aber bei Erstwählern lediglich zehn Prozent erzielt, wäre eine Absenkung des Wahlalters zur Bundestagswahl auf 16 Jahre ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, des Respekts und des Ernstnehmens junger Menschen. Die Union muss für sich die Entscheidung treffen, ob sie sich bei einer möglichen Ampel-Koalition trotzdem konstruktiv einbringt oder zur nörgelnden Blockadepartei verkommen möchte."

Für die von SPD, Grünen und FDP geplante Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bräuchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei hatte sich "sehr skeptisch" gezeigt; eine solche Mehrheit sehe er nicht.

Das trifft bei Juli-Chef Teutrine auf Unverständnis: "Der demografische Wandel führt zu einer stetigen Verschiebung von Wählergruppen und Themen zugunsten der älteren Generation. Das Wahlrecht ab 16 Jahren würde einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten, denn die junge Generation ist von den politischen Entscheidungen der Gegenwart am längsten betroffen. Fehlentscheidungen von heute stellen sie vor die vollendeten Tatsachen von morgen. Es ist Zeit, dass sie ihre Zukunft stärker selbst beeinflussen können."

Argumente der Union, wonach mit dem Wahlrecht dann auch weitere Pflichten der Volljährigkeit einhergehen müssten, lässt Teutrine nicht gelten. "Das Grundgesetz koppelt das aktive Wahlrecht explizit nicht an die Volljährigkeit. Junge Menschen treffen bereits mit 16 wichtige Lebensentscheidungen. Sie können ab 16 Jahren selbst in eine Organspende einwilligen, sind religionsmündig, können sich bei der Bundeswehr bewerben und nehmen in den verschiedensten Lebensbereichen Verantwortung wahr." Die aktuellen Regelungen zum Wahlrecht wirkten "willkürlich und durcheinander": "Mit 16 Jahren darf man in Nordrhein-Westfalen und zehn weiteren Bundesländern bei den Kommunalwahlen mitentscheiden, wer Bürgermeister seiner Kommune wird und im Stadtrat sitzt, aber nicht, wer im Bundestag für wichtige Zukunftsthemen in der Klima-, Renten- und Bildungspolitik verantwortlich ist", kritisierte der FDP-Politiker.

Im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP ist das Vorhaben festgehalten, das Wahlalter für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre abzusenken.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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