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Mindestlohn-Ausnahme praktisch ohne Wirkung

Archivmeldung vom 29.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Brigitte Pothmer Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, on Flickr CC BY-SA 2.0
Brigitte Pothmer Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die gesetzliche Regelung, Langzeitarbeitslose im Interesse ihrer Wiedereingliederung vorübergehend vom Mindestlohn auszunehmen, wird in der Praxis kaum genutzt. Von August 2015 bis September dieses Jahres hätten die zuständigen Behörden lediglich 2708 Bescheinigungen über das Vorliegen von Langzeitarbeitslosigkeit ausgestellt, berichtet die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, abgefragt hatte. Damit seien in diesem Zeitraum nur etwa 0,26 Prozent der potenziellen Zielgruppe erreicht worden. Aktuell gibt es in Deutschland 965.000 Langzeitarbeitslose.

Nach Ansicht Pothmers werden Langzeitarbeitslose durch diese Regelung diskriminiert. Gelte sie doch unabhängig von den Kompetenzen der Betroffenen. "Das führt dazu, dass alle Langzeitarbeitslosen in einen Topf geworfen werden nach dem Motto, die können nichts, die kriegen die Betriebe billiger", kritisierte Pothmer.

Die Grüne verwies auf das Mindestlohngesetz, wonach die Bundesregierung bereits zum 1. Juni mit Blick auf die arbeitsmarktpolitische Wirkung der Mindestlohn-Ausnahme hätte entscheiden müssen, ob sie weiter gelten solle. Doch geschehen sei nichts, rügte Pothmer. "Fünf Monate Totstellreflex sind genug. Alle Argumente sprechen für die Abschaffung", so die Grüne.

Nach geltendem Recht können Arbeitgeber vormalige Langzeitarbeitslose für maximal sechs Monate unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro beschäftigen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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