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Geheime Tarifordnung regelt Bezahlung für Polizei-Spitzel

Archivmeldung vom 22.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Polizei-Spitzel und Zuträger aus dem kriminellen Milieu werden offenbar nach einer genau festgelegten, als "vertraulich" klassifizierten Honorarordnung des Bundeskriminalamts (BKA) bezahlt.

Die Liste, die stern.de vorliegt, enthält die Honorarsätze für aufgedeckte Drogengeschäfte, aufgedeckte Waffengeschäfte sowie aufgedeckte Geldfälschereien. Demnach zahlen die Strafverfolgungsbehörden ihren "Vertrauenspersonen" (V-Personen) beispielsweise 1,50 Cent für jeweils fünf Ecstasy-Pillen. 130 Euro werden laut stern.de für ein verpfiffenes Kilo Haschisch berappt, 1540 Euro für ein Kilo Kokain oder Heroin. Wer ein illegales Rauschgift-Labor aufdeckt, bekommt zudem eine Sonderprämie "von bis zu 1 540 Euro". Je höher die Menge des beschlagnahmten Rauschgifts, desto niedriger fällt der Kilo-Preis aus.

Laut "stern.de" trägt das 25-seitige Papier, das die Honorarsätze festschreibt, den Titel "Allgemeine Grundsätze zur Bezahlung von V-Personen und Informanten". Es sei "speziell für den planmäßigen und zielorientierten Einsatz" entwickelt worden, heißt es. Jenseits dieser Tarife regelt das Papier eine Vielzahl von teilweise kuriosen Verfahrensfragen, etwa die Anzeigepflicht des Informanten gegenüber Arbeits- und Sozialämtern oder dessen Anrecht auf Vorschüsse.

Die sogenannte Tarifordnung spielt derzeit bei einer Klage einer ehemaligen Vertrauensperson (VP) des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg eine Rolle. Der Mann will die Bundesrepublik Deutschland gerichtlich zur Zahlung von 49 500 Euro zwingen - 1 500 Euro für jedes der 33 Kilogramm Kokain, die nach einem angeblich von ihm eingefädelten Scheingeschäft sichergestellt werden konnten. Dabei beruft er sich auf die Tarifordnung.

Wie stern.de weiter berichtet, wird nicht nur für den Verrat von Drogendeals gezahlt, sondern auch für die Meldung von illegalen Waffen- und Sprengstoff-Geschäften und für die Sicherstellung von Falschgeld - für gefälschte Banknoten im Nennwert von zwei Millionen Euro zum Beispiel kann ein Spitzel bis zu 30 000 Euro kassieren.

Quelle: Pressemitteilung stern.de

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