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Strobl will Lockerung von Steuerregeln für Minijobber im Medizinsektor

Archivmeldung vom 25.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Strobl (2017)
Thomas Strobl (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der baden-württembergische Innenminister und stellvertretende CDU-Vorsitzende, Thomas Strobl, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in zwei gleichlautenden Briefen aufgefordert, die steuerlichen Regelungen für geringfügig Beschäftigte im Medizinsektor zu lockern.

Medizinisches Personal, das auf 450-Euro-Basis beschäftigt ist, solle die Arbeitszeit aufstocken dürfen, ohne steuerliche Nachteile zu haben, heißt es in den Schreiben von Strobl, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

"Dies wäre ein essentieller Beitrag für die Bewältigung dieser nie dagewesenen Krisensituation und könnte mitunter auch Menschenleben retten", schreibt der baden-württembergische Innenminister. Viele geringfügig Beschäftigte würden derzeit von einer Aufstockung absehen, da "die derzeitige gesetzliche Lage durch eine große steuerliche Mehrbelastung eine Mehrarbeit absolut unattraktiv macht", heißt es in den Schreiben weiter. Auch bei einer zeitlichen Aufstockung solle das medizinische Personal den Status als Minijobber behalten. "In diesen Tagen ist medizinisches Fachpersonal eine der wichtigsten Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen. Sie zu schützen und auch alle bei uns vorhandenen Kapazitäten zu aktivieren, ist das Gebot der Stunde", heißt es in den Briefen von Strobl, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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