Übergangsfrist für Tierhaltungskennzeichnung wird verlängert

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Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit sollen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung bekommen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Mittwoch mit.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher
Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie
soll vor allem Transparenz schaffen. "Eine verpflichtende
Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei
funktionieren", sagte Agrarminister Alois Rainer (CSU). "Die Länder, die
das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas
Zeit."
Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf
Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und
Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland
produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht
vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den
Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem
Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden.
Die Pflicht zur
Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1.
August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026
verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt
weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung
der Übergangsfrist erbeten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur