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Bundeswehr-Berateraffäre: Bundestag hat umfassendes Informationsrecht

Archivmeldung vom 30.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat bei der Aufklärung der Berateraffäre der Bundeswehr umfassendere Informationsrechte, als das Verteidigungsministerium dem Parlament bislang zugestanden hat. Das geht aus der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, über die die "Welt" berichtet.

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts komme "dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht", schreiben die Wissenschaftler. Demnach habe der Bundestag insbesondere Anspruch darauf, die Identität von Unternehmen zu erfahren, die von der Regierung beauftragt wurden, sowie von deren Subunternehmen, berichtet die Zeitung weiter. Das gelte auch, wenn die Regierung diese Aufträge in privatrechtlicher Form erteilt habe. Das Verteidigungsministerium hatte gegenüber Abgeordneten mehrerer Fraktionen indes darauf verwiesen, dass die Namen von Beratungsunternehmen ohne deren Zustimmung nicht übermittelt werden dürften. In der Berateraffäre wurden Unternehmensberatungen nicht nur vom Verteidigungsministerium direkt, sondern auch von Beteiligungsgesellschaften der Bundeswehr angeheuert. "Handelt die Regierung in privatrechtlicher Form, entbindet sie dies grundsätzlich nicht von der Informationspflicht gegenüber dem Bundestag", heißt es nun in der Ausarbeitung, über die die "Welt" berichtet.

Es sei Aufgabe des Parlaments, "die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regierung auch im Rahmen der Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu kontrollieren". Auch vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitsregelungen seien "für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht des Bundestags zu beschränken". Die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die die Ausarbeitung in Auftrag gegeben hatte, sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt. "Es ist doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass das Verteidigungsministerium gegenüber den Mitgliedern des Bundestags jederzeit auskunftsfähig sein muss und sich nicht hinter Unwissenheit verstecken kann", sagte Strack-Zimmermann der "Welt". "Wir werden uns nicht damit zufriedengeben, dass uns ein Staatssekretär des Verteidigungsministeriums erschreckenderweise sagt, dass es `normal` sei, dass das Ministerium nicht wisse, welche Subunternehmer am Start sind", so die FDP-Politikerin weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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