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Verfassungsgericht: Ein halbes Dutzend Klagen gegen Bundestagswahl

Archivmeldung vom 04.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beim Bundesverfassungsgericht sind ein halbes Dutzend Klagen gegen die Bundestagswahl eingegangen. Das teilte eine Sprecherin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagsausgaben) mit. "Zur Bundestagswahl gab es sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge", sagte sie. Es existierten überdies "insgesamt elf Verfassungsbeschwerden und drei Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten".

Im sogenannten Allgemeinen Register gebe es schließlich "noch vier Verfahren zum Wahlrecht und drei Verfahren zur Bundestagswahl". Eine der zahlreichen Klagen gegen das neue Wahlrecht hatten FDP, Linke und Grüne eingereicht. Denn sie sind gemeinschaftlich der Ansicht, dass die im Oktober 2020 vom neuen Bundestag beschlossene Reform das Ziel, die Zahl der Bundestagsmandate für künftige Legislaturperioden zu verringern, nicht erreicht. In der Hauptsache hat das Gericht noch nicht entschieden. Wann ein Urteil fällt, ist nach seinen Angaben noch ungewiss.

Einen Eilantrag der Oppositionsparteien, wonach das neue Wahlrecht nicht schon bei dieser Bundestagswahl angewendet werden sollte, lehnte das Gericht allerdings vorher ab. Union und SPD hatten sich darauf verständigt, dass bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden sollten, wenn die Normgröße des Bundestages von 598 Sitzen überschritten wird. Ab der Wahl 2025 soll es dann zusätzlich eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 geben. Damit verbunden wäre eine Reduzierung der Direktmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Erst- als Zweitstimmen bekommt. FDP, Linke und Grüne halten die Reform für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, da von den Überhangmandaten, die nicht ausgeglichen werden, vor allem die Unionsparteien profitierten. Außerdem seien die Änderungen so unklar gefasst, dass sie den Grundsatz der Normenklarheit verletzten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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